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Ab dem 1.12.2024 gilt in Oberösterreich das neue Hundehaltegesetz.
Dieses schreibt Folgendes vor:
GROSSE HUNDE
Alle ab dem 1.12.2024 NEU angemeldeten Hunde ,die ab dem 12.Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg erreicht haben (tierärztliche Feststellung ab dem vollendeten 12.Lebensmonat), müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen.
Diese Prüfung kann auf unserem Hundeplatz abgelegt werden.
Alle unsere Trainer sind stets bemüht, das Beste für dich und deinen Hund, im Training zu geben. In unserem Verein findet die Ausbildung mit einer Tierschutzqualifizierten Trainerin statt.
SPEZIELLE RASSEN
Für spezielle Rassen (Bullterier,American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu) muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden.
Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (1.12.2024) das 8.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde).
FRISTEN
Generell gelten für „Große Hunde“ und „Spezielle Hunde“ folgende Fristen:
- Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12.Lebensmonat
- Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.
Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben.
Hunde die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren.
SACHKUNDENACHWEIS
Der gesetzlich verpflichtende Sachkundenachweis bleibt unverändert.
Der Sachkundenachweis kann in unserem Verein abgelegt werden. Jederzeit kannst du dich dafür bei unserer Tierschutzqualifizierten Trainerin Rosemarie Kaltenreiner melden!
ANMELDUNG u. WEITERE INFORMATIONEN
Rosemarie Kaltenreiner 0650/2702989 og124@gmx.at www.svoe-eisenwurzen.at